FAHRSCHUL-TEAM-MEYER
Gemeinsam zum Erfolg!
Sie können Ihren Führerschein in verschiedenen Klassen erwerben.
Fahrerlaubnisklassen
PKW Klassen
Fahrerlaubnisklasse B/BF17
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
• zG max. 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
• Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
• Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leer-masse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre begleitetes Fahren
Fahrerlaubnisklasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
• zG des Anhängers über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre begleitetes Fahren
Fahrerlaubnisklasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Bemerkung
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung erforderlich!
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre begleitetes Fahren
Zweirad Klassen
MOFA
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) mit:
• bbH max. 25 km/h
• Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor oder Elektromotor
Mindestalter
15 Jahre
Fahrerlaubnisklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller) mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
• Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
• Leermasse max. 350 kg
Bemerkung
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter
15 Jahre (Schlüsselzahl 195)
16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder mit:
• Hubraum max. 125 ccm
• Leistung max. 11 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
• Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
• Leistung max. 15 kW
Bemerkung
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter
18 Jahren entfällt
Mindestalter
16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder mit:
• Hubraum über 50 ccm oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter
18 Jahre
Fahrerlaubnisklasse A
Krafträder mit:
• Hubraum über 50 ccm oder
• bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
• Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
• Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung über 15 kW
Bemerkung
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkt-erwerb.
Fahrerlaubnisklasse B196
Zweirädrige Leichtkrafträder
Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
- Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Bemerkung
Mindestalter
- Mindestalter 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
LKW Klassen
Fahrerlaubnisklasse C1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
• zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Mindestalter
18 Jahre
Fahrerlaubnisklasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 3.500 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Bemerkung
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter
18 Jahre
Fahrerlaubnisklasse C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
• zG über 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Fahrerlaubnisklasse CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Traktor Klassen
Fahrerlaubnisklasse L
Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit
• bbH max. 25 km/h
• auch mit Anhänger
Bemerkung
Mindestalter
16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse T
Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 60 km/h
• für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, oder
selbstfahrende Futtermischwagen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger
Bemerkung
Einschluss: AM, L
Mindestalter
16 Jahre
Bus Klassen
Fahrerlaubnisklasse D1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
• für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
• Länge max. 8 m
• mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Fahrerlaubnisklasse D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12.000
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Fahrerlaubnisklasse D
Kfz– ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
• für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
• mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Mindestalter
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Fahrerlaubnisklasse DE
Fahrerlaubnisklasse DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter
18, 20, 21 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.