FAHRSCHUL-TEAM-MEYER

Gemeinsam zum Erfolg!

Sie können Ihren Führerschein in verschiedenen Klassen erwerben.

Fahrerlaubnisklassen

PKW Klassen

Fahrerlaubnisklasse B/BF17

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
• zG max. 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
• Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
• Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung

Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leer-masse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

Mindestalter

18 Jahre

17 Jahre begleitetes Fahren

Fahrerlaubnisklasse B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
• zG des Anhängers über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Bemerkung

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter

18 Jahre

17 Jahre begleitetes Fahren

Fahrerlaubnisklasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Bemerkung

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung erforderlich!

Mindestalter

18 Jahre

17 Jahre begleitetes Fahren

Zweirad Klassen

MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) mit:
• bbH max. 25 km/h
• Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor oder Elektromotor

Mindestalter

15 Jahre

Fahrerlaubnisklasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller) mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
• Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
• Leermasse max. 350 kg

Bemerkung

Einschluss: Keine

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Mindestalter

15 Jahre (Schlüsselzahl 195)

16 Jahre

Fahrerlaubnisklasse A1

Krafträder mit:
• Hubraum max. 125 ccm
• Leistung max. 11 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
• Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
• Leistung max. 15 kW

Bemerkung

Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter
18 Jahren entfällt

Mindestalter

16 Jahre

Fahrerlaubnisklasse A2

Krafträder mit:
• Hubraum über 50 ccm oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter

18 Jahre

Fahrerlaubnisklasse A

Krafträder mit:
• Hubraum über 50 ccm oder
• bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
• Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
• Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung über 15 kW

Bemerkung

Einschluss: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“

21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkt-erwerb.

Fahrerlaubnisklasse B196

Zweirädrige Leichtkrafträder
Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:

  • Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.
Bemerkung
Gilt die Berechtigung auch im Ausland?
Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.
Mindestalter
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
  • Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

LKW Klassen

Fahrerlaubnisklasse C1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
• zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B

Mindestalter

18 Jahre

Fahrerlaubnisklasse C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 3.500 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Bemerkung

Vorbesitz: C1

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“

Mindestalter

18 Jahre

Fahrerlaubnisklasse C

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
• zG über 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B

Einschluss: C1

Mindestalter

21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Fahrerlaubnisklasse CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Vorbesitz: C

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Mindestalter

21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Traktor Klassen

Fahrerlaubnisklasse L

Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit
• bbH max. 25 km/h
• auch mit Anhänger

Bemerkung
Mindestalter

16 Jahre

Fahrerlaubnisklasse T

Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 60 km/h
• für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, oder
selbstfahrende Futtermischwagen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger

Bemerkung

Einschluss: AM, L

Mindestalter

16 Jahre

Bus Klassen

Fahrerlaubnisklasse D1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
• für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
• Länge max. 8 m
• mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B

Mindestalter

21 Jahre

18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Fahrerlaubnisklasse D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Vorbesitz: D1

Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12.000

Mindestalter

21 Jahre

18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Fahrerlaubnisklasse D

Kfz– ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
• für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
• mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B

Einschluss: D1

Mindestalter

18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Fahrerlaubnisklasse DE

Fahrerlaubnisklasse DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Vorbesitz: D

Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

Mindestalter

18, 20, 21 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.